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Nutzen Sie unser individuelles Gründercoaching mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit – kostenlos für Sie

Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen.

Gefördert wird in dem Zusammenhang beispielsweise die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit nach § 45 Abs. 1 SGB III. Im Rahmen von Einzelcoachings vermitteln wir Ihnen alle relevanten Kenntnisse, die Sie für Ihre Selbständigkeit benötigen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein tragfähiges Geschäftskonzept und unterstützen Sie auch bei der Umsetzung. Ein Einstieg ist zeitlich flexibel möglich.

Für Teilnehmer mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) sind unsere Leistungen kostenlos, sie werden von der Agentur für Arbeit getragen. Sind Sie nicht in Besitz eines solchen AVGS, sind Sie uns natürlich ebenfalls herzlich willkommen. In diesem Fall müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden – wir prüfen für Sie aber auch gern eine alternative Förderung.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Sie!

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