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Der Gründungszuschuss fördert Ihre Existenzgründung in und um Hamburg

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Dies bedeutet, dass die einzelnen Sachbearbeiter autark über die Gewährung entscheiden können.

Der Antragsteller muss eine Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I (ALG I ) von 150 Tagen besitzen.

Die erste Förderphase beträgt 6 Monate, dabei wird das ALG I plus eine Pauschale zur sozialen Absicherung in Höhe von 300 € gezahlt. In der zweiten Förderphase wird nur noch die Pauschale zur sozialen Absicjerung in Höhe von 300 € bezahlt, jedoch für 9 Monate. Die Gesamtförderdauer liegt somit bei 15 Monaten.

Die Tragfähigkeit eingereichter Gründungskonzepte wird durch eine fachkundige Stelle (z.B. IHK, Kammer, Banken, Unternehmens- und Steuerberater) bewertet. Wichtig sind neben der Gründungsüberzeugung, die persönliche Eignung des Gründers für eine selbständige Tätigkeit sowie die fachliche Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung. Diese wird nach Ermessen auf Basis der eingereichen Unterlagen entschieden.

Gern unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung Ihres Gründungskonzeptes / Businessplanes, welcher neben einer ausführlichen verbalen Beschreibung Ihrer Geschäftsidee auch eine Planrechnung enthalten sollte. Diese Planrechnung sollte neben Ihrer Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung sowie der Finanzierung auch eine Rentabilitätsrechnung für die ersten 3 Jahre in detaillieter Form enthalten.

Unser Erstgespräch ist kostenlos und bietet die Möglichkeit, einander unverbindlich kennen zu lernen.

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