Tipp für den Unternehmensstart: Fördermöglichkeiten nutzen
Viele Unternehmensgründer benötigen für Ihren Unternehmensstart noch finanzielle Mittel um ihre Lebenshaltungskosten in der Anlaufphase zu finanzieren oder auch Lagerbestände bzw. Maschinen und Anlagen zu kaufen. Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die hierbei genutzt werden können.
Zuschüsse
Zuschüsse werden, im Gegensatz zu anderen Fördermittelarten, ohne Gegenleistung gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden, sofern die Fördermittel ordnungsgemäß verwendet werden. Ein Gründungszuschuss kann beispielsweise ein wichtiger Baustein in Ihrem Finanzplan sein. Ein solcher Gründungszuschuss kann bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit (AfA) beantragt werden – sie erhalten bei positivem Bescheid eine auf 6 Monate begrenzte, monatliche Förderung in Höhe Ihres ALG I + 300 € für Ihre Sozialversicherung. Zu beachten ist hierbei, dass es sich um eine Ermessensleistung handelt, über die Ihr zuständiger Ansprechpartner bei der AfA entscheidet. Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, beispielsweise:
- Sie müssen arbeitssuchend sein und einen Restanspruch auf ALG I von 150 Tagen haben.
- Sie sind nicht bzw. schwer vermittelbar.
- Sie verfügen über die notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, um Ihre Selbständigkeit erfolgreich umsetzen zu können.
- Sie erläutern Ihr Geschäftsvorhaben in einem Businessplan, für den Sie von einer fachkundigen Stelle die wirtschaftliche Tragfähigkeit bescheinigt bekommen.
Es gibt aber auch noch andere Zuschüsse, mit denen Weiterbildungsmaßnahmen oder die Einstellung von Langzeitarbeitslosen in Ihrem Unternehmen gefördert werden. Auch Beratungskostenzuschüsse von 50-90% werden für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten für unterschiedliche Beratungsinhalte angeboten. Bei der Auswahl geeigneter Zuschüsse oder auch der Beantragung unterstützen wir Sie gern.
Förderdarlehen
Die staatlich geförderten Darlehen zeichnen sich durch zinsgünstige Konditionen, längere Laufzeiten mit 1-2 tilgungsfreien Anlaufjahren sowie weniger Anforderungen bei den Sicherheiten aus. Beantragt werden Sie bei Ihrer Hausbank, hierfür benötigen Sie einen Businessplan. In Hamburg und Schleswig Holstein stehen unter anderem die folgenden Förderdarlehen zur Verfügung:
Hamburg Kredit Gründung und Nachfolge
- Für Existenzgründer, kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind
- Finanzierung von Vorhaben bis zu 1 Mio. € in 3 Kalenderjahren (je nach Höhe Eigenmittel von 7,5-15% erforderlich)
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ifbhh.de/wirtschaft/gruendung/hamburg-kredit-gruendung-und-nachfolge/
ERP-Gründerkredit Startgeld
- Für Existenzgründer, Nachfolger, kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind
- Finanzierung bis zu 100.000 € (bankübliche Sicherheiten erforderlich)
Detaillierte Informationen finden Sie unter:
ERP-Kapital für Gründung
- Für Existenzgründer (im Haupterwerb), Nachfolger, kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die nicht länger als 3 Jahre am Markt aktiv sind
- Finanzierung bis zu 500.000 € (bankübliche Sicherheiten und 10-15% Eigenmittel erforderlich)
Detaillierte Informationen finden Sie unter:
ERP-Gründerkredit Universell
- Für Existenzgründer, Nachfolger, kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind
- Finanzierung bis zu 25 Mio. € (bankübliche Sicherheiten erforderlich)
Detaillierte Informationen finden Sie unter:
IB.SH Mikrokredit (für Unternehmen mit Geschäftssitz in Schleswig Holstein)
- Für Existenzgründer, Nachfolger, kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind / Begrenzung auf natürliche Personen und GbRs
- Finanzierung bis zu 25.000 € (bankübliche Sicherheiten erforderlich)
Detaillierte Informationen finden Sie unter:
Tipp: Egal, welcher Zuschuss oder welches Darlehen in Frage kommt, es gilt das Hausbankprinzip, d.h. die Beantragung läuft über Ihre eigene Bank. Zudem muss der Förderantrag vor Vorhabenbeginn (Zeitpunkt der wesentlichen Investitionen bzw. Start der Selbständigkeit beim Gründungszuschuss) gestellt sein.
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